Die Wurzeln für die Entwicklung des modernen Brandschutzes sind im preußischen Polizeiverwaltungsgesetz (PrPVG) vom 1. Juli 1931 zu finden.
Denn im §14 heißt es dazu:
"Die Polizeibehörden haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht wird."
Der Begriff der Polizeibehörde deckt sich mit ihrer Aufgabenzuweisung, Polizeibehörden sind solche, die der Gefahrenabwehr dienen; es sind die Regierungspräsidenten, Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Gemeindeverwaltungen als sog. Ortspolizeibehörden(sog. formeller Polizeibegriff) Polizei als zuständige Behörde.
Polizeiliche Tätigkeit(sog. materieller Polizeibegriff} war identisch mit der Funktion der öffentlichen Verwaltung, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und bereits eingetretene Störungen zu beseitigen. Alle Verwaltungsbereiche des Staates, die Gefahren abzuwehren hatten, wurden als Polizei bezeichnet, und so hieß es damals beispielsweise Baupolizei, Gewerbepolizei, Friedhofspolizei, Gesundheitspolizei, Versammlungspolizei usw. In diesem Zusammenhang wurde der Brandschutz als Feuerpolizei bezeichnet, soweit es sich um den präventiven (vorbeugenden) Brandschutz handelte. Aber auch die Feuerlöschordnungen, die im heutigen Sprachgebrauch dem abwehrenden Brandschutz zuzurechnen sind nach dem damals geltenden Rechtsverständnis als polizeiliche zu qualifizieren.
Nach der Zerstörung von Rechtsstaat und Parlamentarismus in Preußen und darauf folgend im Deutschen Reich verkündete die nationalsozialistische Regierung in Preußen am 28. Dezember 1933 das "Gesetz über das Feuerlöschwesen (FLG - Feuerlöschgesetz)", das mit Wirkung vom 1. Januar 1934 in Kraft trat '. Vielerorts wurde dieses Gesetz als ein wesentlicher Schritt zur Vereinheitlichung des Feuerlöschwesens in Preußen begrüßt, das in Folge des im Jahre 1931 erlassene Polizeiverwaltungsgesetzes zur Neuregelung des Feuerlöschwesens sogar als notwendig begriffen wurde, bestehende Regelungslücken im Recht des Feuerlöschwesens zu schließen.
Die Feuerwehren wurden bereits durch das Feuerlöschgesetz zum Werkzeug eines Krieges instrumentalisiert.
Das Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938 bildete den Schlussstein für die seit 1933 von den Nationalsozialisten durchgeführte Einbindung des deutschen Feuerlöschwesens in die Polizei. Nur vierzehn Tage nach den Pogromen an der jüdischen Bevölkerung, im Verlaufe der von den Faschisten neben anderen Grausamkeiten auch die Synagogen in Schutt und Asche gelegt wurden, erließ die nationalsozialistische Reichsregierung ein Reichsfeuerlöschgesetz. Dieses Reichsfeuerlöschgesetz wurde in die Präambel u.a. mit der wachsenden Bedeutung des Feuerlöschwesens für Verteidigungszwecke und den Luftschutz begründet.
In der Präambel dieses Gesetzes wird schon die wachsende Bedeutung des Brandschutzes für den Luftschutz deutlich.
Die Präambel betont den beherrschenden Herrschaftsgrundsatz des Nationalsozialismus, das sog. Führerprinzip. In einer Reichseigenen geführten Polizeitruppe, zu der nun auch die Feuerwehren zu zählen waren, wurde diesem Führungsprinzip eine besondere Bedeutung zugemessen. Die Entscheidungen wurden ausschließlich von den Vorgesetzten (Führern) ohne Mitwirkung der Untergebenen getroffen.
Ihre Kompetenzen waren rechtlich nicht festgelegt und sie unterlagen keiner Kontrolle. Eine besondere Bedeutung für die Diktatur kam der Polizei zu. Das nationalsozialistische Deutschland als faschistische Diktatur griff auch auf die Herrschaftsinstrumente des Polizeiapparates zurück. Alle Bereiche öffentlicher Dienstleistungen wurden in den Polizeistaat aufgesogen, in dessen Verlauf auch der organisierte Brandschutz als Polizeiaufgabe bezeichnet wurde.
Die einschneidenden Maßnahmen brachte der Ausgang des Jahres 1936 für das Meeraner Feuerlöschwesen.
Kein Kamerad hatte damals geahnt, dass diese Gliederungen, all die Verbandstage, die sächsischen Feuerwehrtage usw. nicht mehr durchgeführt werden dürfen.
Die Kompanien wurden aufgelöst und an ihre Stelle Löschzüge eingeführt. Die Dienstaltergrenze für aktive Wehrmänner wurde ebenfalls eingeführt. Mit Erreichung des 60. Lebensjahres schied der aktive Wehrmann aus. Dass damals das Empfinden nicht gerade als rosig auszusprechen war, kann wohl jeder aktive Feuerwehrmann verstehen.
Diese bittere Pille musste eben geschluckt werden. Die alten Kameraden, die viele Jahre als Idealisten von der Jugend an Feuerwehrmann waren, mussten das Feld räumen. Wir haben damals manchen guten Kamerad Lebewohl sagen müssen, auch solchen die kurz vor Vollendung ihres 40. resp. 50. Dienstjahres standen. Selbst der damalige Leiter der Wehr, der in jahrelanger Arbeit eine tadellose gut ausgebildete und ausgerüstete Wehr geschaffen hatte. Die weit über Meeranes Mauern, ja, in ganz Sachseneinen guten Namen führte, musste den Feuerwehrrock ausziehen. Diese Wehr kam nun in jüngere Hände, und es folgten Jahre anstrengender Arbeit innerhalb der Wehr.
Inzwischen wurde die Wehr mit Stahlhelmen, Rauchschutzgeräten und Schaumlöschgeräten ausgerüstet. Wenn auch in früheren Jahren von Seiten der Stadtverwaltung und der Industrie manches Entgegenkommen gezeigt wurde, aber die Wohltaten eines gutgeordneten Feuerwehrwesens haben wir eigentlich erst unserer Zeit zu verdanken.
Am 20. und 21. August 1938 wurde der 49. Verbandstag in unserer Stadt durchgeführt, es war zugleich der letzte.
Wir erinnern uns an die schweren Kriegsjahre 1939- 1945 in denen an die Feuerwehren große Anforderungen gestellt wurden, da viele unserer aktivsten Kameraden zum Kriegsdienst einrücken mussten, so war das wieder ein großer Rückschritt in der Geschichte der Feuerwehr.
Der noch verbliebene Stamm aktiver Kameraden hatte nicht nur die Aufgabe den Brandschutz unserer Stadt durchzuführen sondern hinzu kam noch das Gesetz des Luftschutzes.
Die Belegschaften der Betriebe und der weitaus größte Teil männlicher und weiblicher Einwohner musste unterrichtet und praktisch für den Feuerwehrdienst ausgebildet werden. Es wurde von den Wehrmännern viel verlangt, denn sie standen selbst 10 bis 12 Stunden in der Produktion. Als wir später in die Phase der Fliegeralarme eintraten, wurden Männer als Ergänzungskräfte für die Feuerwehr verpflichtet. Es machten sich viele Sonderdienste nötig, um diese Männer für den schweren Beruf als Feuerwehrmann mit allen Vorkommnissen vertraut zu machen. Zweimal wurde die Einsatzgruppe nach Leipzig beordert, um den durch Fliegerangriff und schweren Feuersbrunst betroffenen Mitmenschen zu helfen.
In den Jahren 1944 bis April 1945 gab es nur wenige Tage an denen man keine Uniform trug. Am 13. April 1945 als wir zur Brandbekämpfung nach Dittrich und Pfaffroda ausrückten, wurden wir für einige Tage von den Amerikanern gefangen gesetzt. Da hieß es die Uniform ausziehen. In diesem Moment waren wir keine Feuerwehrmänner mehr, sondern Ostarbeiter. So kam das Ende und es zerbrach manches was in der Wehr geschaffen wurde.
Aus der Rede des Kamerad Walter Arnold zum 100 jährigen Jubiläum der FF Meerane 1957:
Die Stadt Meerane war von den Kriegsgeschehnissen weitgehend unberührt, bis auf mehrere kleinere Bombeneinschläge am 14. Februar 1945 in der Johannisstraße, Merzenberg und Karolinenstraße wobei Bedauernswerderweise 23 Menschen ihr Leben lassen mussten.