Grundstein: Baue, baue, Häusle baue!Zehn Jahre – das ist ein Jahrzehnt voller anstrengender Minuten und Stunden, die von Heiterkeit und Freude und leider auch von Traurigkeit und Leid geprägt waren. In diesem ersten Jahrzehnt, indem der Dienst von der neuen Feuerwehrwache am Schützenplatz aus gehalten wird und von wo aus die Feuerwehreinsätze gefahren werden, wurden Freundschaften vertieft, Leid und Freude geteilt und durch das neu geschaffene Vereinszimmer Kameradschaft besser gepflegt. Heute vor zehn Jahren fand der Umzug in das neue Feuerwehrgerätehaus in die Rosa-Luxemburg-Straße in Meerane statt. Wollen wir nun also zurück blicken auf die ersten zehn Jahre des neuen Gerätehauses.
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Der 3. Sächsische Landesfeuerwehrtag in Meeraner war einer der großen Höhepunkte des Jahres 2003. Im Rahmen des 3.Sächsischen Landesfeuerwehrtages fanden außerdem die Landesmeisterschaften im Feuerwehrsport und die 7.Landesdelegiertenversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen in Meerane statt.
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In den früheren Jahrhunderten kam es in Meerane zu vielen Bränden, die teilweise zur völligen Vernichtung der Stadt führten. Dabei spielte die Bauweise der Häuser, die vielfach aus Holz und Lehm errichtet und mit Stroh abgedeckt waren, eine entscheidende Rolle bei der schnellen Brandausbreitung. Den Bränden standen die Bürger oft machtlos gegenüber, da keine organisierte Brandbekämpfung gegeben war und kaum Löschtechnik zur Verfügung stand.
So kam es zum Beispiel 1420 zu einem Brand, der ausgelöst durch einen Blitzschlag in das Rathaus, zur völligen Vernichtung der Stadt führte.
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1857 gründete der Sprachlehrer Booch-Arkossy eine "Freiwillige Rettungsschar", die erste freiwillige Feuerwehr in unserer Stadt.
Bei der am 1. Juli 1858 einberufenen Versammlung in der "Sonne" handelt es sich um eine "Reorganisation" der "Freiwilligen Rettungsschar", die zum damaligen Zeitpunkt aus etwa 20 Mann bestand. Die Ausrüstung der Rettungsschar bestand aus blau-weiß gestreiften Blusen und glanzledernen Mützen, die aus eigenen Mitteln bezahlt werden mußten.
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Die ersten Spuren von Feuerlöschgeräten finden sich in den Archiven im Jahr 1568. Unter den Ausgaben des Jahres 1568 steht: "26 Gr. vor iiij Feuerhaken". Eine Feuerleiter, und zwar von 40 Sprossen, wird erst 1784 ausdrücklich erwähnt, doch dürfen wir wohl die "Stadtleitern" die z.B. 1586 vorkommen, als Feuerleitern auffassen.
Wasserfässer standen an einigen Stellen der Stadt bereit, um auf Schleifen an die Brandstelle gefahren werden. 1603 werden 2 Gr. gebucht "von niederen Wasserfässern Binderlohn". 1605/06 heißen sie die "unteren Wasserbütten" auch werden "4 neue Schleifen zum Wasserbütten" angeschafft. 1569 werden 11 "liderne" Wassereimer gekauft, das Stück zu 9 Gr., nur erfahren wir leider nicht, wer diese Ledereimer hergestellt hat. Die Stange, an der sie im Rathaus hingen, kostete (im Jahre 1604) 6 Groschen.
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Die Wurzeln für die Entwicklung des modernen Brandschutzes sind im preußischen Polizeiverwaltungsgesetz (PrPVG) vom 1. Juli 1931 zu finden.
Denn im §14 heißt es dazu:
"Die Polizeibehörden haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen notwendigen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem einzelnen Gefahren abzuwehren, durch die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht wird."
Der Begriff der Polizeibehörde deckt sich mit ihrer Aufgabenzuweisung, Polizeibehörden sind solche, die der Gefahrenabwehr dienen; es sind die Regierungspräsidenten, Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Gemeindeverwaltungen als sog. Ortspolizeibehörden(sog. formeller Polizeibegriff) Polizei als zuständige Behörde.
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Die ersten gesetzgeberischen Maßnahmen der DDR auf dem Gebiet des Brandschutzes betrafen den betrieblichen Brandschutz. Aufgrund des 8 Artikels der Brandschutzverordnung vom 28. August 1949 wurde mit der ersten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über das Brandschutzwesen vom 15. September 1950 die Betriebe in der DDR zur Abwendung von drohenden außerordentlichen Brandgefahren und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in der DDR einer besonderen Überwachung unterstellt. Als Betrieb im Sinne dieser Verordnung galt jede betriebswirtschaftliche Einheit von beweglichem und unbeweglichem, volkseigenem und privatem Eigentum, unabhängig von Art und Größe. Der Kreis der Normadressanten ist in dieser Brandschutzvorschrift unbestimmt. Tatsächlich unterfielen dieser Regelung nahezu alle landwirtschaftlichen und sonstigen gewerblichen Unternehmen in der DDR. Anlaß für den Erlaß dieser Brandschutzvorschrift war das Interesse der DDR-Regierung, die Grundlagen für die Schaffung ihres ?Arbeiter- und Bauernstaates? zu sichern. In Folge dieser Zielsetzung glaubte man, die Produktion in der DDR besonders vor Sabotageakten schützen zu müssen, was indirekt aus der Präambel dieser Brandschutzvorschrift deutlich wird.
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Nach dem Zusammenbruch der DDR wurde nach über 65 Jahren endlich ein demokratisches Gesetz geschaffen. Vor der Neubildung von Bundesländern auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wurde die "Satzung des Feuerwehrverbandes der DDR" verabschiedet. Diese war gültig bis zur Einheit Deutschlands das "Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren bei Unglücksfällen und Notständen im Freistaat Sachsen (Sächs. BrandschG) vom 2.Juli 1991" in Kraft trat.
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Das erste Spritzenhaus wurde 1851 an der Angerpfütze (heutige Zweiradhandlung P. Hörnig) errichtet daneben bestand 1865 eins am Kirchplatz. Am 21. Sept. 1884 wurde das Feuerlöschgerätehaus an der Schrötergasse eingeweiht. Die Ausrüstung die sich anfangs jeder aus eigenen Mitteln beschaffen mußte, bestand bei der freiw. Rettungsschar zuerst aus blau- weiß gestreiften Blusen und Glanzledermütze, seit 1859 aus schwarzen Röcken mit roten Aufschlägen und Kragen und österreichischer Mütze.
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Die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr wird auf eine am 1. Juni 1858 von dem damaligen Sprachlehrer F.-Booch-Arkossy nach der "Sonne" Einberufene Versammlung zurückgeführt, in der sich aus dem Stammtisch "Rote Laterne" die "Freiwillige Rettungsschar" bildete, etwa 20 Mann stark.
Doch hat wahrscheinlich eine solche freiwillige Feuerwehr schon früher bestanden; denn schon beim Brande des "Goldenen Löwen" (12./13.5.1857, nicht 21.4.56) wollen sich nach eigener Erinnerung einige Mitglieder beteiligt haben. Daher handelt es sich in jener Versammlung um eine "Reorganisation" ähnlich 1861.
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